Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der onEco GmbH für die Nutzung von Prelumen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der unter der Marke Prelumen angebotenen Softwaredienste zwischen der onEco GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin (nachfolgend „onEco“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot von onEco richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. Der Kunde sichert mit der Registrierung zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, onEco stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn onEco in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen onEco und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) onEco stellt dem Kunden Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Ein Erwerb der Software oder ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist damit nicht verbunden.

(2) Prelumen umfasst derzeit die folgenden Dienste, die einzeln oder gemeinsam gebucht werden können:

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Tarifs, die auf den Produktseiten und im Buchungsprozess abrufbar ist. Angaben in Werbematerialien, Blogbeiträgen oder Präsentationen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

(4) onEco entwickelt die Dienste fortlaufend weiter und ist berechtigt, den Leistungsumfang zu erweitern und einzelne Funktionen zu ändern, sofern der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt und der Kunde dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Nicht nur unerhebliche Einschränkungen des Leistungsumfangs kündigt onEco mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an; § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

(5) Funktionen, die ausdrücklich als „Beta“, „Preview“ oder „Testfunktion“ gekennzeichnet sind, werden ohne Gewährleistung und ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit bereitgestellt. onEco kann sie jederzeit ändern oder einstellen.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, kostenfreie Tarife

(1) Die Darstellung der Dienste auf den Websites von onEco stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Buchungsprozess einen Tarif auswählt, die dort abgefragten Angaben vollständig und zutreffend macht und die Buchung durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche abschließt. onEco bestätigt den Vertragsschluss in Textform.

(3) Für die Nutzung ist ein Nutzerkonto erforderlich. Der Kunde hat die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(4) onEco kann Dienste ganz oder teilweise in einem kostenfreien Tarif oder als zeitlich befristeten Test bereitstellen. Für kostenfreie Leistungen gelten diese AGB entsprechend mit der Maßgabe, dass onEco sie jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform ändern oder einstellen kann. Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) onEco räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die gebuchten Dienste im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Dienste nicht Dritten zur Nutzung überlassen, sie nicht weiterveräußern und nicht als eigene Leistung anbieten. Hiervon ausgenommen sind verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie Konstellationen, in denen der Kunde die Dienste im Rahmen einer Dienstleistung für seine eigenen Kunden einsetzt, etwa Agenturen, die Websites ihrer Auftraggeber betreuen, soweit der jeweils gebuchte Tarif dies vorsieht. Ein Weiterverkauf unter eigenem Namen setzt einen gesonderten Reseller-Vertrag voraus.

(3) Dem Kunden ist es untersagt, die Dienste zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, automatisierte Abfragen in einem Umfang durchzuführen, der die Systemstabilität beeinträchtigt, oder die Dienste zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu nutzen. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere § 69e UrhG, bleiben unberührt.

(4) Alle Rechte an den Diensten, der zugrundeliegenden Software, den Marken und Kennzeichen verbleiben bei onEco oder deren Lizenzgebern.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert onEco unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten oder über die Dienste verarbeiteten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

(3) Einsatz des Analytics-Skripts. Bindet der Kunde Prelumen Analytics in eine Website ein, ist er für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der dortigen Datenverarbeitung selbst verantwortlich. Er hat insbesondere die Besucher seiner Website nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung zu informieren, eine tragfähige Rechtsgrundlage sicherzustellen und, soweit erforderlich, eine wirksame Einwilligung einzuholen. onEco stellt hierfür Informationen und Textbausteine bereit; eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist damit nicht verbunden.

(4) Der Kunde stellt onEco von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 2 und 3 gegen onEco geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde wird onEco unverzüglich informieren und die Verteidigung nach Abstimmung unterstützen.

(5) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der von ihm über die Dienste verarbeiteten Daten selbst verantwortlich, soweit der gebuchte Tarif keine Sicherung durch onEco vorsieht.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support

(1) onEco stellt die Dienste mit einer Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Monatsmittel am Übergabepunkt bereit. Übergabepunkt ist der Routerausgang des von onEco genutzten Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster, Störungen aufgrund höherer Gewalt, Ausfälle von Vorleistungen Dritter, auf die onEco keinen Einfluss hat, sowie Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.

(3) Wartungsarbeiten führt onEco nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie, soweit sie zu einer Unterbrechung führen, mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform oder im Dienst an. Sicherheitsrelevante Sofortmaßnahmen darf onEco ohne Vorankündigung durchführen.

(4) Support leistet onEco im Umfang des gebuchten Tarifs, mindestens per E-Mail an Werktagen. Zugesagte Reaktionszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

§ 7 Vergütung, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die im Buchungsprozess angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt über den im Buchungsprozess ausgewählten Zahlungsdienstleister; onEco selbst speichert keine vollständigen Zahlungsmitteldaten.

(3) Rechnungen stellt onEco elektronisch in Textform bereit. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist onEco berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen kann onEco den Zugang zu den Diensten nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt für die Dauer der Sperre bestehen.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Preisanpassung

(1) onEco ist berechtigt, die Preise für laufende Verträge einmal je Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anzupassen, um Änderungen der eigenen Kosten auszugleichen, insbesondere Personal-, Energie-, Infrastruktur- und Lizenzkosten.

(2) onEco kündigt die Anpassung in Textform an. Erhöht sich der Preis um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weist onEco in der Ankündigung hin.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft über die im Buchungsprozess gewählte Erstlaufzeit. Fehlt eine Angabe, beträgt sie einen Monat.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann per E-Mail an [email protected] oder, soweit bereitgestellt, über die entsprechende Funktion im Prelumen Hub erklärt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für onEco insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Abrechnungsperioden in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 4 Abs. 3 oder § 5 verstößt.

§ 10 Daten nach Vertragsende

(1) Nach Beendigung des Vertrags stellt onEco dem Kunden dessen Daten für 30 Tage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Abruf bereit.

(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht onEco die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gehen vor.

§ 11 Datenschutz

(1) Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit onEco im Rahmen der Diensterbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Daten der Besucher der vom Kunden betreuten Websites, handelt onEco als Auftragsverarbeiter. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde.

(3) Für die Verarbeitung der Bestands- und Abrechnungsdaten des Kunden ist onEco selbst Verantwortlicher; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Gewährleistung

(1) onEco überlässt die Dienste in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand. Es gelten die Vorschriften des Mietrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 13.

(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelrechte. Eine Minderung durch Abzug vom Entgelt ist ausgeschlossen; ein etwaiger Minderungsanspruch ist gesondert geltend zu machen.

§ 13 Haftung

(1) onEco haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet onEco nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro je Schadensfall.

(4) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet onEco im Rahmen der Absätze 2 und 3 nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden.

(5) Für den Verlust von Daten haftet onEco nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von onEco.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, als vertraulich bezeichneten oder ihrem Inhalt nach erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie unabhängig entwickelt hat, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung.

(3) Die Parteien sind berechtigt, Berater, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sowie Mitarbeiter einzubeziehen, soweit diese die Informationen zur Vertragsdurchführung benötigen.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) onEco kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, veränderte technische Rahmenbedingungen oder eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bleibt hiervon unberührt.

(2) onEco kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung und auf sein Widerspruchsrecht weist onEco in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 16 Referenznennung

onEco darf den Namen und das Logo des Kunden zum Zweck der Referenzwerbung nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; onEco entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. onEco ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) onEco darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge übertragen. Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit vorheriger Zustimmung von onEco in Textform übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(6) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

Stand: 20. August 2026